Förderung

Förderprogramm zur Entwicklung einer gewässerschonenden Landwirtschaft des Wahnbachtalsperrenverbandes für die Einzugsgebiete „Hennefer Siegbogen“, „Untere Sieg-Meindorf“ und  „Wahnbachtalsperre“:

(Maßnahmen und Förderungen der anderen Wasserversorgungsunternehmen werden demnächst ergänzt.)

Düngeplanung
• Untersuchung von Bodenproben nach der N min-Methode
• Standarduntersuchung von Bodenproben
• Untersuchung des Nährstoffgehaltes von Wirtschaftsdüngern

Förderungshöhe: 100 % der Untersuchungskosten und der Probenahme durch den ALWB.

Die Kosten für die Standarduntersuchung werden vom WTV nur gefördert, wenn auf den jeweiligen Untersuchungsflächen in den Wasserschutzzonen auch N min-Untersuchungen durchgeführt werden.
Der Rhein-Sieg-Kreis zahlt ebenfalls jeweils 50 % der Untersuchungskosten bei Standarduntersuchungen außerhalb der Wassereinzugsgebiete. Der Förderantrag des RSK kann unten abgerufen werden.

• EDV-Düngeplanung: 
Auswertungsprogramme zur Durchführung einer gezielten Düngeplanung
Förderungsvoraussetzung: Die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen wird im Rahmen eines schlagbezogenen Düngeplanes unter Beratung des Landbauberaters Wasserwirtschaft durchgeführt.
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet.

Mineraldünger
• Exakt-Düngerstreuer mit Computerüberwachung
Förderungsvoraussetzung: Auf allen Schlägen innerhalb des Wasserschutzgebietes werden Bodenproben entnommen und analysiert. Auf dieser Grundlage erstellt der Landbauberater Wasserwirtschaft einen schlagbezogenen Düngeplan, nach dem die Düngerausbringung erfolgt. Die Düngung wird für jeden Schlag nach Menge und Zeitpunkt dokumentiert.
Förderungshöhe: Die Zusatzeinrichtungen für die exakte Ausbringung werden nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet bezuschusst.

Flüssige Wirtschaftsdünger
• Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger
Förderungsvoraussetzung: (Siehe Merkblatt dazu!).
Förderungshöhe: bis zu 70 %.  Die Gewährung des Kostenzuschusses durch den Wahnbachtalsperrenverband erfolgt unter Auflagen (Details dazu siehe Merkblatt!).

• Güllependelverteiler oder ein anderes geeignetes Gerät zur Verbesserung der Verteilgenauigkeit und der bodennahen Ausbringung
Förderungsvoraussetzung: Die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen wird im Rahmen eines schlagbezogenen Düngeplanes unter Beratung des Landbauberaters Wasserwirtschaft durchgeführt.
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet  bis zu einem maximalen Betrag von 500,- EUR.

• Gerät zur Gülleausbringung im Schleppschuhverfahren
Förderungsvoraussetzung: (Siehe Merkblatt dazu!).
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet.

• Gülleausbringung im Schleppschuhverfahren durch Lohnunternehmer
Förderungshöhe: 2,14 EUR pro m³
Förderungsvoraussetzung: (Siehe Merkblatt dazu!)

Stallmist
• Geräte zur Verbesserung der Dosiergenauigkeit und der Möglichkeit, in die Bestände hineinzufahren
Förderungsvoraussetzung:  Die Bewirtschaftung der betroffenen Flächen wird im Rahmen eines Düngeplanes unter Beratung des Landbauberaters Wasserwirtschaft durchgeführt.
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet.

• Überdachungen für betonierte Stallmistlagerplätze
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet bis zu einem maximalen Betrag von 3 280 EUR.

Silagelagerung
• Rundballenwickelmaschine zur Lagerung von Grassilage
• Zusatzgeräte, die ausschließlich für das Verfahren “Grassilage in Folienballen”
genutzt werden können.
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet bis zu einem maximalen Betrag von insgesamt 3 280 EUR.

• Silageplatten aus Beton mit Sickersaftgrube
Förderungshöhe: Bis 50%. Die Gewährung des Kostenzuschusses erfolgt unter Auflagen (Details dazu siehe Merkblatt!). Es können maximal 5 Anlagen pro Jahr gefördert werden.

Pflanzenschutz
• Geräte zur Verbesserung der Ausbringungs- und Dosiergenauigkeit mit der
Möglichkeit zum Befüllen und Reinigen auf dem Feld

• Injektor-Einspülschleuse als Zusatzgerät 

• Frischwasserbehälter als Zusatzgerät

• Antidriftdüsen als Nachrüstsatz

• Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung
Förderungsvoraussetzung: Die Maßnahmen zum Pflanzenschutz werden im Rahmen eines Spritzplanes bzw. Spritztagebuches unter Beratung des Landbauberaters Wasserwirtschaft durchgeführt.
Förderungshöhe: Nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet.

• Lagerschränke für Pflanzenschutzmittel
Förderungsvoraussetzung: mindestens 2 m hoch, 0,95 m breit, 0,55 m tief.
Förderungshöhe: 100,- EUR pro Betrieb.

Maishacken
• Der Wahnbachtalsperrenverband hat eine Hackmaschine angeschafft, die von einem Landwirt eingesetzt wird. Dieser führt nach Auftrag die Hackarbeiten
durch. Der WTV zahlt dafür einen Zuschuss von 23 EUR je Hektar. Die Maschine kann gleichzeitig zur Bandspritzung und Aussaat einer Untersaat genutzt werden.

Erosionsschutz
• Bereitstellung des Saatgutes für die Durchführung von Untersaaten im Maisanbau

• Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland (auch Ackervorgewende)

• Saatgut für die Durchführung des Zwischenfruchtanbaues auf Ackerflächen
Förderungshöhe: 100% der Saatgutkosten.

Förderungsvoraussetzungen für den Zwischenfruchtanbau:
1. Der Umbruch der Zwischenfrucht darf nicht vor dem 20. Januar des Folgejahres erfolgen, wenn die nächste Aussaat der Hauptfrucht erst im Frühjahr erfolgt. 2. Wenn Wintergetreide auf Wintergetreide folgt, dann muss die Aussaat der Zwischenfrucht bis 15. August erfolgt sein. Abweichungen von diesen Fördervoraussetzungen sind nur nach Abstimmung mit dem Wahnbachtalsperrenverband möglich.

• Direktsaat zum Erosionsschutz

Der WTV hat drei Direktsaatsämaschinen angeschafft, diese werden nach Auftrag auf den Flächen der Mitglieder eingesetzt.
Die Kosten liegen zurzeit bei 50 €/ha bei Drillfrüchten und 60 €/ha bei Mais.

Grundsätze der Förderung

Ermittlung der Förderungshöhe nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet:

1.  Anträge von Einzelbetrieben:
• 35% der Anschaffungskosten, sofern mindestens 70% der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet liegen.
• 25% der Anschaffungskosten, sofern 30 bis 70% der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet liegen.
• 10% der Anschaffungskosten, sofern weniger als 30% der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet liegen.

2. Anträge als Maschinengemeinschaft:
Für die erste Person der Maschinengemeinschaft gilt die unter 1. genannte Regelung. Für jeden weiteren Teilnehmer gibt es in Abhängigkeit vom Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet folgende zusätzliche Förderung bis zu einer Gesamtförderung von maximal 65%: a) 10%, sofern mindestens 70% der Betriebsfläche im Wasserschutzgebiet liegen. b) 5%, sofern 30 bis 70% der Betriebsfläche im Wasserschutzgebiet liegen. c) keine Förderung, sofern weniger als 30% der Betriebsfläche im Wasserschutzgebiet liegen. 
Für Landwirte, die mit jeweils weniger als 30% Betriebsfläche im Wasserschutzgebiet eine Maschinengemeinschaft bilden wollen, gewährt der Wahnbachtalsperrenverband 25% der Anschaffungskosten, sofern die Maschinengemeinschaft aus mindestens 4 Teilnehmern besteht.

Die Förderung durch den Wahnbachtalsperrenverband wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn das mit seiner finanziellen Unterstützung angeschaffte Gerät mindestens 5 Jahre im Eigentum des Ersterwerbers verbleibt. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der Genehmigung des Wahnbachtalsperrenverbandes.

„Zweite Maschinengeneration“

Landwirtschaftliche Geräte, wie z. B. Stalldungstreuer, Güllependelverteiler, Rundballenwickelgeräte und Pflanzenschutzspritzen unterliegen teilweise einem starken Verschleiß und werden Technisch stark weiter entwickelt, so dass eine Neuanschaffung erforderlich werden kann. Die Gewährung eines 2. Kostenzuschusses ist in diesen Fällen möglich, aber mit besonderen Förderungsbedingungen verknüpft:

• Der Restwert des alten Gerätes wird von einem Fachmann festgestellt.
• Der Kostenzuschuss bezieht sich auf den Betrag, der sich aus Anschaffungskosten abzüglich des Restwertes ergibt.

• Die Förderung wird nach dem Anteil der Betriebsflächen im Wasserschutzgebiet ermittelt. Die Förderungshöhe entspricht den prozentualen Sätzen (siehe oben) der 1. Maschinengeneration, sofern zusätzlich eine Vereinbarung über die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern geschlossen wird (siehe Merkblatt „Silageplatten“). Hat der Landwirt bereits eine solche Vereinbarung unter einer anderen Förderungsmaßnahme abgeschlossen oder möchte er keine abschließen, reduzieren sich die Fördersätze für Einzelbetriebe auf 25, 15 und 5% sowie bei Maschinengemeinschaften auf 5 und 2,5%.

PDF-Datei: Förderantrag WTV 

PDF-Datei: Förderantrag des Rhein-Sieg-Kreises

PDF-Datei: Merkblatt Silageplatten mit Sickersaftgrube

PDF-Datei: Merkblatt Erweiterung flüssige Wirtschaftsdünger

PDF-Datei: Merkblatt Gülleausbringung Schleppschuh

PDF-Datei: Untersuchung Tränkewasser

  

 


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rudolf.herchenbach                 
Arbeitskreis Landwirtschaft, Wasser und Boden im Rhein-Sieg-Kreis
Siegelsknippen 1
53721 Siegburg