Ab heute können die Mitglieder der Kooperation ALWB sich im Mitgliederbereich wieder die aktuellen Wetterdaten und Vorhersagen zu den Wetterstationen Bonn und Neunk.Seelscheid ansehen.
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Alle Landwirte sollten ihre Maisflächen beobachten. Besonders gefährdet sind Flächen, auf denen Mais nach Mais angebaut wird. Bei Auftreten von verdächtigen Käfern oder Beobachtung von lagernden Pflanzen mit Larven oder Fraßschäden am Wurzelwerk muss der Landwirt den Pflanzenschutzdienst informieren. Es besteht Meldepflicht.
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Blühende Phacelia (Bienenweide)
Wasserschutz, ist am wichtigsten wenn wir in der Zeit der Grundwasserneubildung (Ernte der Wasserversorger) sind und wenn wir unseren Boden vor Erosion schützen. Die Zwischenfrucht als Begrünung in Herbst und Winter ist der wichtigtse Baustein der Landwirtschaft in der Kooperation mit der Wasserwirtschaft.
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Um hier aus Sicht des Grundwasserschutzes eine sichere Aussage treffen zu können muss der Reststickstoff nach der Ernte ermittelt werden. In den Wasserschutzgebieten können wir für Sie auch nach der Ernte N-min Proben ziehen. Melden der Fläche über 0170/2265959
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Die Probenahme erfolgt Standartisiert zwischen den Maisreihen
Seit 2 Wochen ziehen wir im Talsperreneinzugsgebiet auf den Maisparzellen Nmin Proben die Ergebnisse werden Ihnen direkt von der LUfA NRW zugeschickt.
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Qualität und Leistung zu einem ordentlichen Preis.
Nun liegt es an uns ob wir Wirtschaftlich in den nächsten Jahren Umweltfreundlich auf dem Stand der Technik Gülleausbringen wollen.
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Guter Boden auf und davon!
Schützen Sie ihren guten Boden vor Erosion. Eine Untersaat im Mais mit Dt.Weidelgras ist ein Baustein zum Bodenschutz über den Winter. Für Sie als Mitglied liegt Saatgut für die Flächen im WSG auf dem Betrieb Diez zur Abholung bereit.
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Zwischenfruchtbestellung:
Jetzt Zwischenfrucht bestellen!
Bis zum 01.06.2010 sollten Sie den Bedarf der Zwischenfrucht bei uns melden.
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Besser kann man Güllestickstoff nicht einsetzen!
Wie gestern auf der Mitgliederversammlung vorgestellt sehen Sie im Anhang unsere vorläufige Preisstaffel für das Jahr 2010. Wir freuen uns wenn Sie die Idee und das Angebot ihrer Kooperation annehmen wollen.
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Nach der Düngeverordnung muß jeder Betrieb für das Kalenderjahr oder das Wirtschaftsjahr eine Bilanz zum Entzug und der Düngung auf seinen Flächen vorlegen können. Senden Sie uns den ausgefüllten Erhebungsbogen und wir erledigen das für sie als Mitglied der Kooperation kostenfrei.
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